Häufige Fragen zur Cyberversicherung für Gemeinden
Braucht eine kleine Gemeinde überhaupt eine Cyberversicherung?
Die Einwohnerzahl allein entscheidet nicht. Relevant ist, welche Folgen der Ausfall zentraler Systeme, Daten oder Dienstleister für die Verwaltung hätte und welche Kosten die Gemeinde selbst tragen könnte.
Wie wird die Versicherungssumme festgelegt, wenn eine Gemeinde keinen klassischen Umsatz hat?
Eine pauschale Umsatzlogik greift bei Kommunen zu kurz. Für die Beratung können unter anderem Haushaltssumme, IT-Abhängigkeit, Anzahl und Kritikalität der Fachverfahren, Wiederherstellungskosten, Dienstleisterstrukturen und mögliche Notbetriebskosten herangezogen werden.
Sind Stadtwerke oder kommunale Gesellschaften automatisch mitversichert?
Nein. Der versicherte Rechtsträger und der Kreis mitversicherter Unternehmen müssen im konkreten Vertrag geprüft und eindeutig definiert werden.
Ist der Ausfall eines externen Rechenzentrums automatisch versichert?
Nicht zwingend. Deckung für Rückwirkungsschäden hängt vom Bedingungswerk, der Art des Dienstleisters und möglichen Sublimits oder Wartezeiten ab.
Was bringt Incident Response im Versicherungsvertrag?
Ein vorbereiteter Zugang zu IT-Forensik, Rechtsberatung, Wiederherstellung und Krisenkommunikation kann im Schadenfall helfen, die Reaktion schneller zu strukturieren. Entscheidend ist, welche Dienstleister und Abläufe im Vertrag vorgesehen sind.
Ersetzt die Cyberversicherung den kommunalen Notfallplan?
Nein. Versicherung kann finanzielle Folgen und externe Krisenleistungen adressieren. Ein belastbarer Notbetrieb und Wiederanlauf müssen organisatorisch vorbereitet werden.
Sind Gemeinden nach dem österreichischen NISG 2026 als öffentliche Verwaltung erfasst?
Nein. § 24 Abs. 3 NISG 2026 nimmt Gemeinden und Gemeindeverbände ausdrücklich vom Sektor „öffentliche Verwaltung“ aus. Gesondert zu prüfen sind jedoch andere kommunale Tätigkeiten und Rechtsträger, wenn sie die Voraussetzungen eines anderen erfassten Sektors erfüllen.